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Stallpflicht aufgehoben

Mit dem heutigen Tag ist die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Sömmerda aufgehoben.

Das Landratsamt Sömmerda gab gestern die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen nach §§ 2, 6, 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i.V.m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz vom 08.01.2021, Az. 508.119-005/21, ab dem 26.02.2021 bekannt.